Häufige Fragen
Nein, Sie können einen Psychotherapeuten ohne Überweisung von Ihrem Hausarzt aufsuchen. Im Verlauf der ersten Behandlungsstunden ist es allerdings teilweise Pflicht seitens der Krankenkassen einen sogenannten „Konsiliarbericht“ von einem Arzt ausfüllen zu lassen. Dies dient dazu, dass der Arzt bestätigt, dass es keine körperlichen Ursachen gibt, die Ihre Beschwerden (ausreichend) erklären. Der Konsiliarbericht kann von unterschiedlichen Ärzten, beispielsweise auch von Ihrem/Ihrer PsychiaterIn, ausgefüllt werden. Falls Sie bei der Bundeswehr tätig sind, müssen Sie vorher zu Ihrem Truppenarzt.
In der Verhaltenstherapie gehen wir davon aus, dass bestimmte Verhaltensweisen in der Vergangenheit erlernt wurden, die heute immer wieder zu Problemen führen und damit für Sie zur Belastung werden. Ein Teil der Therapie wird sein, verschiedene Zusammenhänge mit vergangenen Erfahrungen zu betrachten und einzuordnen. Zusätzlich arbeiten wir auch im aktuellen Leben daran, durch genaue Betrachtung der belastenden Situationen, die Verbindung zu verstehen sowie einen Weg zu finden Ihre eigene Situation im Hier und Jetzt zu verbessern. Grundlage dafür sind bestimmte für sie ausgewählte Techniken, die ausgehend von dem „alten“ erlernten Verhalten einen gewissen „Umlernprozess“ bewirken und somit neue Erfahrungen ermöglichen.
Sie entscheiden welche Themen Sie in die Therapie einbringen möchten. Häufig hat man vor allem zu Beginn einer Therapie Angst vor allem unangenehme oder „peinliche“ Themen anzusprechen. Je offener Sie jedoch berichten, desto besser kann ich mit Ihnen gemeinsam die für Sie passenden Methoden und das passende Therapietempo auswählen. Fehlende Berichte können zu einer deutlichen Verzögerung der Therapie bzw. sogar zu mehr Leidensdruck für Sie führen (z. B. wenn „alte“ Themen ohne entsprechende Regulierung und Planung hervorkommen). Ich versuche mit Ihnen eine so vertrauensvolle Umgebung herzustellen, in der Sie mit mir alle Themen besprechen können. Am besten ist, wenn wir gemeinsam entscheiden welche Themen wir ggf. erstmal zurückstellen wollen.
Jeder hat das Recht Hilfe in Anspruch zu nehmen! Häufig ist es sogar besser in einem frühen Stadium der Belastung eine Therapie aufzunehmen. Machen Sie sich hierüber keine Sorgen. Sie dürfen! Zusätzliche prüfe auch ich immer wieder die Sinnhaftigkeit einer Therapie, sodass Sie sich hier auch auf mein Urteil verlassen können. Sollte ich das Gefühl haben Sie brauchen gerade etwas anderes, werde ich dies offen mit Ihnen besprechen und wir können uns gemeinsam die Zeit nehmen meinen Eindruck zu besprechen und eine geeignete Richtung für Sie zu erarbeiten.
Nein. Zugegebenermaßen sind die Begriffe hier etwas irreführend. Tiefenpsychologie bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie in der Therapie „mehr in die Tiefe“ gehen. Eher spielt hierbei der persönliche Stil des Therapeuten eine Rolle und entscheidet in welchem Ausmaß biografische Zusammenhänge betrachtet werden. Auch die Verhaltenstherapie beschäftigt sich z.B. über die Betrachtung von Lernprozessen aus der Kindheit und Jugend mit Ihrer Vergangenheit. Weiterhin haben wir auch über den schematherapeutischen Ansatz, den ich anwende, die Möglichkeit uns sehr intensiv mit Ihrer Biografie zu beschäftigen.
Ein/e PsychiaterIn hat einen ärztlichen Hintergrund (Medizinstudium) mit einer anschließenden Facharztausbildung im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie. Sie dürfen sich, genauso wie FachärztInnen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, als Ärztliche PsychotherapeutInnen bezeichnen. Nur Personen mit ärztlichem Hintergrund dürfen Medikamente verschreiben. Ärztliche Psychotherapeuten dürfen auch Psychotherapie durchführen: Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (PsychiaterIn) konzentrieren sich jedoch meist eher auf die medikamentöse Behandlung von PatientInnen. Sie dürfen in diesem Falle gleichzeitig bei einem Psychologischem Psychotherapeuten in Behandlung sein.
Ich selbst bin Psychologische Psychotherapeutin. Das bedeutet man hat ein vollständiges Psychologiestudium (Diplom oder Bachelor und Master Studium) absolviert und ist Psychologe. Es folgt eine spezifische sehr umfangreiche therapeutische Weiterbildung inkl. Prüfung, die zur Durchführung von Psychotherapie berechtigt – danach ist man Psychologische Psychotherapeutin.
Personen, welche sich Heilpraktiker (für Psychotherapie) nennen, können aus sehr unterschiedlichen beruflichen Hintergründen kommen – auch solchen die teilweise gar keinen medizinischen Bezug haben/hatten. Informieren Sie sich hier gut. Die Qualität der Behandlung und Qualifikation schwankt bei Angabe dieser Berufsbezeichnung extrem. Da die Weiterbildung meist keine spezifische Zugangsvoraussetzung hat, finden sie hier (überspitzt gesagt) ganz unerfahrene Quereinsteiger die sich ausprobieren wollen sowie beispielsweise auch sehr erfahrene z.B. langjährig körper- oder kunsttherapeutisch arbeitende KollegInnen. Die Weiterbildung an sich ist weniger umfangreich wie die von Ärzten oder Psychologischen Psychotherapeuten.
Ja, Sie können in Einzelfällen jemanden zum Erstgespräch mitbringen. Bitte geben Sie mir vorher Bescheid. In solchen Fällen ist eine Schweigepflichtentbindung notwendig. Generell sollte es (auch zu Gunsten der therapeutischen Beziehung) jedoch das Ziel sein, die Termine selbstständig wahrzunehmen.