Häufige Fragen

Nein, Sie können einen Psycho­therapeuten ohne Über­weisung von Ihrem Hausarzt auf­suchen. Im Verlauf der ersten Behandlungs­stunden ist es aller­dings teilweise Pflicht seitens der Krankenkassen einen sogenannten „Konsiliarbericht“ von einem Arzt ausfüllen zu lassen. Dies dient dazu, dass der Arzt bestätigt, dass es keine körperlichen Ursachen gibt, die Ihre Beschwerden (ausreichend) erklären. Der Konsiliarbericht kann von unter­schied­lichen Ärzten, beispielsweise auch von Ihrem/Ihrer PsychiaterIn, ausgefüllt werden. Falls Sie bei der Bundeswehr tätig sind, müssen Sie vorher zu Ihrem Truppenarzt.

In der Verhaltenstherapie gehen wir davon aus, dass bestimmte Verhaltens­weisen in der Vergangen­heit erlernt wurden, die heute immer wieder zu Problemen führen und damit für Sie zur Belastung werden. Ein Teil der Therapie wird sein, ver­schiedene Zusammenhänge mit ver­gangenen Er­fah­rungen zu be­trach­ten und ein­zuordnen. Zusätzlich arbeiten wir auch im aktuellen Leben daran, durch genaue Betrachtung der belastenden Situa­tionen, die Verbindung zu verstehen sowie einen Weg zu finden Ihre eigene Situation im Hier und Jetzt zu verbessern. Grundlage dafür sind be­stimmte für sie ausgewählte Techniken, die ausgehend von dem „alten“ erlernten Verhalten einen gewissen „Umlern­prozess“ bewirken und somit neue Erfahrungen ermöglichen.

Sie entscheiden welche Themen Sie in die Therapie einbringen möchten. Häufig hat man vor allem zu Beginn einer Therapie Angst vor allem unangenehme oder „peinliche“ Themen anzusprechen. Je offener Sie jedoch berichten, desto besser kann ich mit Ihnen gemein­sam die für Sie passenden Methoden und das passende Therapie­tempo auswählen. Fehlende Berichte können zu einer deutlichen Ver­zö­ge­rung der Therapie bzw. sogar zu mehr Leidens­druck für Sie führen (z. B. wenn „alte“ Themen ohne ent­sprechende Re­gu­lie­rung und Planung hervorkommen). Ich versuche mit Ihnen eine so ver­trauens­volle Um­gebung her­zu­stellen, in der Sie mit mir alle Themen be­spre­chen können. Am besten ist, wenn wir gemeinsam entscheiden welche Themen wir ggf. erstmal zurückstellen wollen.

Jeder hat das Recht Hilfe in Anspruch zu nehmen! Häufig ist es sogar besser in einem frühen Stadium der Belastung eine Therapie aufzunehmen. Machen Sie sich hierüber keine Sorgen. Sie dürfen! Zusätzliche prüfe auch ich immer wieder die Sinn­haftig­keit einer Thera­pie, sodass Sie sich hier auch auf mein Urteil verlassen können. Sollte ich das Gefühl haben Sie brau­chen gerade etwas anderes, werde ich dies offen mit Ihnen besprechen und wir können uns gemeinsam die Zeit nehmen meinen Eindruck zu be­spre­chen und eine geeignete Rich­tung für Sie zu erarbeiten.

Nein. Zugegebenermaßen sind die Begriffe hier etwas irreführend. Tiefen­psycho­logie bedeutet nicht zwangs­läufig, dass Sie in der Thera­pie „mehr in die Tiefe“ gehen. Eher spielt hierbei der persönliche Stil des Therapeuten eine Rolle und ent­scheidet in welchem Ausmaß biografische Zu­sammen­­hänge be­trach­tet werden. Auch die Verhaltenstherapie be­schäf­tigt sich z.B. über die Betrachtung von Lernprozessen aus der Kindheit und Jugend mit Ihrer Vergangen­heit. Weiterhin haben wir auch über den schematherapeutischen Ansatz, den ich anwende, die Möglichkeit uns sehr intensiv mit Ihrer Biografie zu beschäftigen.

Die Unterscheidungen sind für Personen die nicht beruflich in dem Feld tätig sind aufgrund der Ähnlichkeit der Begriffe nicht so einfach. Ich versuche sie etwas durchzuführen:

Ein/e PsychiaterIn hat einen ärztlichen Hintergrund (Medizinstudium) mit einer anschließenden Facharztausbildung im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie. Sie dürfen sich, genauso wie FachärztInnen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, als Ärztliche PsychotherapeutInnen bezeichnen. Nur Personen mit ärztlichem Hintergrund dürfen Medikamente verschreiben. Ärztliche Psychotherapeuten dürfen auch Psychotherapie durchführen: Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (PsychiaterIn) konzentrieren sich jedoch meist eher auf die medikamentöse Behandlung von PatientInnen. Sie dürfen in diesem Falle gleichzeitig bei einem Psychologischem Psychotherapeuten in Behandlung sein.

Ich selbst bin Psychologische Psychotherapeutin. Das bedeutet man hat ein vollständiges Psychologiestudium (Diplom oder Bachelor und Master Studium) absolviert und ist Psychologe. Es folgt eine spezifische sehr umfangreiche therapeutische Weiterbildung inkl. Prüfung, die zur Durchführung von Psychotherapie berechtigt – danach ist man Psychologische Psychotherapeutin.

Personen, welche sich Heilpraktiker (für Psychotherapie) nennen, können aus sehr unterschiedlichen beruflichen Hintergründen kommen – auch solchen die teilweise gar keinen medizinischen Bezug haben/hatten. Informieren Sie sich hier gut. Die Qualität der Behandlung und Qualifikation schwankt bei Angabe dieser Berufsbezeichnung extrem. Da die Weiterbildung meist keine spezifische Zugangsvoraussetzung hat, finden sie hier (überspitzt gesagt) ganz unerfahrene Quereinsteiger die sich ausprobieren wollen sowie beispielsweise auch sehr erfahrene z.B. langjährig körper- oder kunsttherapeutisch arbeitende KollegInnen. Die Weiterbildung an sich ist weniger umfangreich wie die von Ärzten oder Psychologischen Psychotherapeuten.
Eine Psychotherapie wird in den meisten Fällen von den Kranken­kassen bezahlt und kostet Sie als PatientIn nichts. Nur eine festgelegte Anzahl an Praxen darf jedoch mit den gesetz­lichen Kranken­kassen ab­rechnen. Diese Plätze sind aktuell belegt, sodass meine Praxis als Privat­praxis geführt wird. Lesen Sie unter Ablauf & Kosten mehr zu den Bedingungen in meiner Praxis.
Es hat sich bewährt eine jeweils 50-minütige Therapiesitzung pro Woche durchzuführen. Der Umfang ist von PatientIn zu PatientIn unter­schiedlich und richtet sich nach Ihren Be­schwer­den und der Ziel­stellung. Meist brauchen Veränderungen im Erleben und Verhalten etwas mehr Zeit, als man erst vermutet – hat man sich doch ver­schiedene Ge­wohn­heiten teils über Jahre lang ange­wöhnt. Eine Therapie dauert somit erfahrungsgemäß zwischen 12 und 80 Behandlungssitzungen.
Medikamente werden immer von Ärzten verschrieben, um auch ver­schiedene Wechsel­wirkungen, z.B. bei anderen Erkrankungen, ein­schätzen zu können. Mein Grundberuf ist Psychologin, sodass ich selbst keine Medikamente ver­schreibe und auch nicht ver­schrei­ben darf. Eine erste Einschätzung, ob für die Behandlung ihrer psy­chischen Be­schwer­den eine medikamen­töse Unter­stützung ratsam wäre, kann ich Ihnen jedoch anhand der Behand­lungs­leitlinien geben. Ein ent­spre­chen­des Medikament können Sie dann unter Umständen durch Ihren Hausarzt erhalten. Meist empfiehlt sich in sol­chen Fällen je­doch die zu­sätz­liche Be­hand­lung durch eine/n Fach­arztIn für Psychia­trie und Psycho­therapie (Psychia­terIn). Die Behandlung kann parallel zu einer Psychotherapie bei mir stattfinden.

Ja, Sie können in Einzelfällen je­man­den zum Erst­ge­spräch mit­bringen. Bitte geben Sie mir vorher Bescheid. In solchen Fällen ist eine Schweige­pflicht­ent­bindung notwendig. Generell sollte es (auch zu Gunsten der thera­peutischen Beziehung) je­doch das Ziel sein, die Termine selbstständig wahrzunehmen.

Es besteht ärztliche Schwei­ge­pflicht. Niemand wird folgl­ich von mir über die In­halte der Sitzung er­fahren, außer es liegt eine entsprechende Schweige­pflicht­entbindung Ihrer­seits vor. Eine Ausnahme hiervon besteht nur bei akuter Eigen- oder Fremd­gefährdung.
Innerhalb einer Psycho­therapie wer­den wir gemeinsam zuerst damit be­gin­nen ihre Be­schwer­den und deren Ent­ste­hung zu ver­ste­hen und Zu­sammen­hänge mit ihrer aktu­ellen Lebens­situation herzustellen. Dazu gehört auch eine ausführliche Diagnostik, unter anderem auch mit psycho­logischen Fragebögen. Wir be­trach­ten die Be­din­gungen die ihre Pro­bleme aufrecht­erhalten und be­sprechen darauf aufbauend die Ziele für eine Therapie und einen ersten Behand­lungs­plan. Mein Vor­gehen ist dabei immer sehr trans­parent und Sie werden in Entschei­dungen einbezogen. Insgesamt sind sie sehr wesentlich an dem Therapieprozess beteiligt – sei es durch kleine „Hausaufgaben“, konkrete Übungen oder die Umsetzung des Besprochenen in Ihrem Alltag. Psychotherapie ist dabei ein Veränderungs­prozess, der, wie jede Veränderung, mit einer gewissen Anstrengung verbunden. Dies ist jedoch nichts, was man nicht meistern kann. Ich unterstütze Sie!