Ablauf und Kosten

Psychotherapie

Die Kosten für Psychotherapie richten sich nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und betragen für eine 50-minütige verhaltenstherapeutische Einzelsitzung in der Regel 100,55 Euro (2,3-facher Satz). Vereinzelt kommen Kosten z.B. für Diagnostikauswertungen, Biografische Anamnese (1x zu Behandlungsbeginn 123,33 Euro), Erstellung von Befundberichten oder bei erhöhtem Aufwand der Behandlung (durch Erhöhung des Steigerungssatzes) hinzu.

Privaten Kranken­versiche­rungen sowie Beihilfen

Als Privatpraxis darf ich die ent­stehen­den Kosten für eine Psycho­therapie über die Privaten Kranken­­ver­siche­rungen sowie Beihilfen abrechnen. Die Bedingungen für den Beginn, die Beantragung und die genehmigte Dauer einer Psycho­therapie sind je nach Versicherer sehr unterschiedlich. Teilweise wird ein Antrag zur Ge­nehmi­gung von Psychotherapie not­wendig, teil­­weise wird eine gewisse Stunden­anzahl ohne Antrag gewährt. Ob die Kosten in gesamter Höhe oder nur anteilig von ihrer Ver­siche­rung ge­tra­gen werden, ist von den jeweiligen Vertrags­bedingungen abhängig. 

Bitte informieren Sie sich vor ihrer Therapie­anfrage bei mir über die je­wei­ligen Bedingungen ihres Ver­trages (meist hilft auch ein kurzer Anruf beim Versicherer weiter) und bringen Sie die Unterlagen zu unserem Termin mit. Ich helfe Ihnen falls nötig gern diese zu verstehen und die nötigen Unter­lagen für die Beantragung bereit zu stellen. Pro Termin erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie zunächst be­gleichen und schließlich bei ihrem Versicherer zur Rückerstattung der Kosten ein­reichen können.

Selbstzahler

Weiterhin können Sie als Selbstzahler Termine in meiner Praxis wahrnehmen. Die Kranken­kasse oder Versiche­rungen etc. erfahren damit nichts von der Behandlung.

Bundespolizei sowie der Bundeswehr

Für Versicherte bei der Bundes­polizei sowie der Bundes­wehr werden die Kosten für eine Psycho­therapie in meiner Praxis ebenfalls getragen. Sind sie bei der Bun­des­­wehr tätig, erkundigen sie sich bei ihrem Truppen­arzt dazu. Dieser wird Ihnen die er­for­der­lichen Formulare („Sanitäts­vordruck Kosten­­übernahme­­erklä­rung“) aus­händigen, die sie zum ersten Termin mitbringen.

Gesetzlich Versicherte

Für Gesetzlich Versicherte besitze ich leider aktuell noch keinen Abrechnungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen.

Vereinzelt ist es für sie jedoch möglich, durch das so genannte Kosten­­erstattungs­­verfahren eine Therapie in einer psycho­therapeutischen Privatpraxis zu beginnen. Dies erfordert jedoch den Nachweis, dass die keinen Therapieplatz bei einem Vertrags­psycho­­therapeuten bekommen haben und ist mit etwas Aufwand und einem gewissen Risiko verbunden. Dies entsteht vor allem dadurch, dass in den letzten Jahren Anträge auf Kostenerstattung leider vermehrt von den Krankenkassen abgelehnt werden. Den Weg der Beantragung gehe ich dennoch gern mit ihnen und unterstütze sie so tatkräftig wie möglich. Wir benötigen, bei guter Mitarbeit ihrerseits, etwa 2 Termine für die Beantragung. Im Falle einer Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse, sind die Kosten für die bisher in Anspruch genommenen Termine bei mir, leider von ihnen selbst zu tragen.

Anderes

Vereinzelt bekomme ich Anfragen zu einer Therapie, welche durch die Mittel des Fonds sexueller Miss­brauch finanziert werden soll. Dies ist mit einer ent­sprechen­den Beantragung durch meine Approbation als Psycho­logische Psycho­therapeutin un­kom­pliziert möglich. Sie können sich für die Beantragung z.B. vom Weißen Ring oder der Opferhilfe unterstützen lassen.
Mir sind jedoch Transparenz und Ehrlichkeit gegenüber meinen Patien­tInnen sehr wichtig, des­halb möchte ich sie auf Folgen­des hinweisen:
Sie haben jeder­zeit die Möglich­keit eine Psycho­therapie als Kranken­kassen­leistung in An­spruch zu nehmen und diese darüber zu finanzieren. Ich würde Ihnen deshalb empfehlen, Fond­gelder eher für andere thera­peu­tische Maßnahmen (z.B. Körper­­thera­pie, Kunst­­therapie) zu ver­wenden, deren Kosten nicht durch die Krankenkassen über­nommen werden.

Coaching

Der Begriff Coaching ist in Deutschland nicht geschützt und es existiert deshalb weder ein offizielles Beantragungsverfahren noch eine offizielle Gebührenordnung. Der Vorteil daran ist, dass wir sehr unkompliziert und je nach Terminkapazität auch sehr schnell ein Coaching beginnen können. Durch meinen beruflichen Hintergrund sichere ich eine entsprechende Qualitätssicherung zu. 

Bei den Kosten für Coachingtermine im Einzelsetting orientiere ich mich in der Preisgestaltung ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten mit Steigerungssatz von 2,75. Für eine 50-minütige Coachingsitzung zahlen sie 120 Euro.
Die Kosten für Coaching von Teams und in Unternehmen variieren nach den jeweiligen Bedürfnissen, der Anzahl der Mitarbeiter, dem Aufwand und dem Umfang des Coachings. Es erfolgt ein individueller Kosten­voranschlag.

Weitere Leistungen

Paartherapie

Die Kosten für eine Paartherapie werden nicht von der Krankenkasse erstattet und es existiert keine vorgeschriebene Gebührenordnung. Für eine 75-minütige Sitzung als Paar zahlen sie bei mir 220 Euro. Einzelsitzungen mit einer/m Partner/in werden als Coachingtermine abgerechnet.

Beratung von Angehörigen psychisch Erkrankter

Die Kosten für die Beratung von Angehörigen psychisch Erkrankter richtet sich je nach Beeinträchtigung und Anliegen der Beratung entweder nach dem Gebührensatz für Psychotherapie oder dem Gebührensatz für Coaching und wird individuell nach der ersten Sitzung abgesprochen.